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Staatliche Wirtschaftsschule Coburg
Schulstraße 7
96450 Coburg
Tel. 09561 89-5500
Fax 09561 89-5509
sekretariat@ws.coburg.de
IBAN: DE75 7835 0000 0000 3101 85
SWIFT-BIC: BYLADEM1COB

Freunde und Förderer der Staatlichen Wirtschaftsschule Coburg

Satzung

§1
Die Freunde und Förderer der Staatlichen Wirtschaftsschule Coburg (im Weiteren als "Freunde und Förderer" bezeichnet) verfolgen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordung §§ 51 - 68 vom 01.01.1977, insbesondere durch Zuwendungen zur Unterstützung der Staatlichen Wirtschaftsschule Coburg und ihrer Schülerinnen und Schüler.
Die Freunde und Förderer sind in das Vereinsregister eingetragen. Sitz des Vereins ist Schulstraße 7, 96450 Coburg.

§2
Zweck des Vereins ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Erziehung an der Staatlichen Wirtschaftsschule Coburg
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§3
Die Freunde und Förderer nehmen als Mitglieder auf:
1. Schülereltern, die gewillt sind, die Entwicklung der Schule zu fördern.
2. Schüler, die die Schule absolviert haben, den Kontakt mit ihrer ehemaligen Schule nicht verlieren wollen und diese weiterhin fördern möchten.
3. Alle Personen und Institutionen, die sich mit der Staatlichen Wirtschaftsschule Coburg im Sinne des § 1 dieser Satzung verbunden fühlen.

§4
Die Mitglieder stellen durch Beiträge Mittel zur Verfügung, die im Sinne des § 1 und § 2 dieser Satzung Verwendung finden.
Der Beitritt ist freiwillig, die Höhe der Zahlungen an den Verein kann jedes Mitglied nach eigenem Ermessen festsetzen, soweit sie den Mindestbeitrag übersteigen. Der Mindestbeitrag wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt. Der Beitritt wird schriftlich erklärt.

Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.

§5
Die Mitgliedschaft kann jeweils zum Jahresende durch schriftliche Kündigung aufgehoben werden.

§ 6
Der Vorstand der Freunde und Förderer (im Sinne des § 26 BGB) besteht
1. aus dem amtierenden Vorsitzenden des Elternbeirats der Staatlichen Wirtschaftsschule Coburg
2. aus dem jeweiligen Leiter der Staatlichen Wirtschaftsschule Coburg.
Jedes Mitglied des Vorstandes ist einzeln vertretungsberechtigt.
Die Kassengeschäfte werden von einem zu diesem Zwecke gewählten Kassierer geführt. Dem Vorstand steht ein Schriftführer zur Seite.

§7
Über die Verwendung der Gelder im Sinne des § 2 dieser Satzung entscheidet der Vorstand. Bei der Verwendung größerer Summen kann das Schulforum (Art. 47 BayEUG: § 39 WSO) gehört werden.

§8
Ordentliche Mitgliederversammlungen finden einmal im Zeitraum von zwei Jahren statt. Die Mitgliederversammlung wird schriftlich unter Angabe der Tagesordnung mit mindestens zweiwöchiger Frist einberufen.
Der Vorstand kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen, wenn er dies für notwendig erachtet; er muss sie einberufen, wenn dies ein von mindestens einem Drittel der Mitglieder unterzeichneter Antrag mit Begründung verlangt. 

Die Versammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. 

§9
Die Mitglieder haben keinerlei Ansprüche gegenüber den Freunden und Förderern. Dies gilt auch bei Ausscheiden eines Mitglieds oder die Auflösung der Freunde und Förderer.

§10
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Staatliche Wirtschaftsschule Coburg, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. 

§11
Diese Satzung tritt mit Eintragung ins Vereinsregister in Kraft.
Satzungsänderung gemäß Protokoll der Mitgliederversammlung vom 22.01.2019

22.01.2019
Der Vorstand der Freunde und Förderer der Staatlichen Wirtschaftsschule